Wildunfall

So sollten Sie sich verhalten

Haben Sie einen Wildunfall, setzt erst einmal der Schock ein: Ein Tier versehentlich getötet zu haben, ist schlimm. Wichtig ist es aber vor allem, dass Sie sich nun richtig verhalten. Wir erklären Ihnen im folgenden Artikel, welche notwendigen Schritte Sie im Anschluss an einen Wildunfall gehen müssen mit Behörden, Versicherungen etc.

Inhaltsverzeichnis

Was gilt überhaupt als „Wildunfall“?

Für Versicherungen gilt lediglich ein Unfall mit sogenanntem „Haarwild“ als Wildunfall. Unter diesen Begriff fallen Rehe, Hirsche und Wildschweine, Füchse, Dachse und Hasen. Dabei kann ein Schaden sowohl durch die Kollision mit dem Wildtier als auch durch das notwendige Ausweichmanöver entstehen.

Welche Versicherung zahlt den mir entstandenen Schaden?

Hatten Sie einen Unfall mit Haarwild, dann wird Ihr Unfall als Wildunfall eingestuft und hierfür haftet in der Regel die Teilkaskoversicherung. Für Schäden, die in Folge eines Unfalls mit anderen Tieren (Weidetieren wie Schafen oder Kühen, aber auch Hunden, Katzen und Vögeln) entstehen, haftet die Vollkaskoversicherung.

Je nachdem, ob Ihnen der Schaden am Auto durch die direkte Kollision mit dem Tier oder durch das Ausweichmanöver entstanden ist, gibt es nochmals Unterschiede bei der Regulierung durch die Versicherung. Wenn es durchs Ausweichen zu einem Schaden kam, kann Ihre Teilkaskoversicherung einen Aufwendungsersatz (auch „Rettungskosten“) genannt geltend machen.

Was tun nach einem Wildunfall?

Auch, wenn ein Wildunfall schockierend ist, fahren Sie niemals einfach weg – denn damit verstoßen Sie gegen das Tierschutzgesetz. Sie dürfen das getötete Tier außerdem auch nicht selbstständig vom Unfallort entfernen, denn dann können Sie wegen Wilderei belangt werden.

Verhalten Sie sich stattdessen wie folgt nach einem Wildunfall:

  • Fahren Sie rechts heran und sichern Sie die Unfallstelle, so gut es geht. Das bedeutet: Schalten Sie den Warnblinker ein, legen Sie eine Warnweste an und stellen Sie ein Warndreieck auf. Berühren Sie das tote Tier nicht (zu Ihrer eigenen Sicherheit).
  • Rufen Sie die Polizei, außerdem können Sie das ansässige Forstamt benachrichtigen – darum kümmert sich in der Regel aber die Polizei nach deren Ankunft. Wichtig nämlich: Jeder Wildunfall muss durch einen Jäger begutachtet und beurteilt werden. Dieser stellt Ihnen dann auch eine Bescheinigung über den Wildunfall aus, die Sie wiederum für die Schadensregulierung bei Ihrer Versicherung brauchen. Bleiben Sie für die gesamte Dauer der Begutachtung am Unfallort und achten Sie darauf, dass alles sorgfältig dokumentiert wird.
  • Sie sollten niemals Ihr Auto von Spuren des Unfalls reinigen – denn dies sind wichtige Indizien für die spätere Begutachtung durch Ihre Versicherung. Mitunter werden hierzu sogar die ursprüngliche Unfallstelle sowie Überreste des Wildtieres inspiziert.


Übrigens: Ein Wildunfall muss IMMER gemeldet werden (bei Polizei und Forstamt) – und das selbst dann, wenn Sie das Tier durch den Zusammenstoß nicht töten und dieses davonläuft. Wird beim Unfall zusätzlich eine Person verletzt, rufen Sie unbedingt auch einen Krankenwagen.

Schadensersatz nach Wildunfall?

Bei Unfällen mit Haustieren (zum Beispiel freilaufenden Katzen und Hunden) können Sie im Falle eines Unfalls Schadensersatz vom Besitzer des Haustiers fordern. Da Haarwild nun einmal „wild“ und damit herrenlos ist, können Sie bei einem Wildunfall keine direkte Person belangen (zum Beispiel den Eigentümer des Waldes oder dessen Pächter).

Allerdings: In Bereichen, in denen durch erhöhtes Wildaufkommen auch eine erhöhte Gefahr für Wildunfälle herrscht, muss das durch das allseits bekannte „Wildwechsel“-Schild gekennzeichnet werden. Wenn diese Beschilderung nicht vorhanden ist und Sie einen Wildunfall haben, können Sie mitunter eine Begleichung des Schadens durch die jeweilige Straßenbehörde erwarten.

Brauchen Sie Hilfe nach einem Wildunfall? Wir sind für Sie da

Hatten Sie einen Wildunfall und wissen nicht, was zu tun ist, dann melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gern bezüglich aller notwendigen Schritte und Maßnahmen.Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!