Wertminderung

nach Unfall

Ein Unfall ist der Albtraum jedes Autobesitzers. Ist die Gesundheit zumindest unbeschädigt geblieben, bleiben immer noch die Schäden am Fahrzeug. Und das selbst dann, wenn Beulen und Kratzer bereits wieder behoben worden sind. Wertminderung nach Unfall lautet hier das Stichwort – und hat vor allem bei neueren Kraftfahrzeugen größte Relevanz.
Denn ein zuvor unfallfreier Wagen wird durch das Ereignis eines Unfalls plötzlich auch zu einem Unfallwagen, was den Wert des Fahrzeugs mindern kann. Und das ist dann spätestens bei einem möglichen Wiederverkauf des Wagens ungünstig.

Wertminderung Auto nach Unfall

Als Wertminderung bezeichnet man nun im Allgemeinen den Betrag der Differenz zwischen unfallfreiem und Unfallfahrzeug nach dem Unfall. Und dieser Betrag lässt sich schätzen, wobei allerdings Sorgfalt gefordert ist. Und genau dort kommt ein KFZ-Sachverständiger ins Spiel, denn er ist in der Lage, eine solche Schätzung der Wertminderung KFZ nach Unfall korrekt vorzunehmen. Doch warum ist das überhaupt so wichtig?

Weil Sie im besten Falle die Wertminderung nach Unfall geltend machen können. Das bedeutet, Sie lassen dafür die Wertminderung PKW nach Unfall einschätzen und können dann unter Umständen den ermittelten Betrag von der Versicherung des Unfallgegners einfordern.

Wer zahlt Wertminderung nach Unfall?

Die Antwort auf diese Frage ergibt sich entsprechend: Sind Sie Unfallgeschädigter, dann steht Ihnen auch die Erstattung einer eventuellen Wertminderung an Ihrem Fahrzeug durch die Versicherung des Unfallverursachers zu. Allerdings muss dafür natürlich eine vorliegende Wertminderung eindeutig festgestellt werden. Und dafür gibt es in der Regel einige Bedingungen.

Wertminderung nach Unfall einfordern – wann möglich?

Wertminderung – Auto nach Unfall immer im „Wert gemindert“?

Im juristischen Sinne tatsächlich nicht, es kommt auf das Alter und die Laufleistung des betroffenen Fahrzeugs an. Und das macht streng genommen auch Sinn, denn natürlich sind vor allem neuere Autos nach einem möglichen Unfall stark von einer Wertminderung betroffen – der zuvor recht hohe Wert des neuwertigen, unbeschädigten Zustands erleidet mit einem Mal einen großen, metaphorischen Kratzer. Aus diesem Grund sind es in der Regel Fahrzeuge, die jünger als sechs Jahre und weniger als 100.000 km gelaufen sind, die für eine Wertminderung in Frage kommen.

Wertminderung nach Unfall berechnen – Gutachter schafft Abhilfe

Selbst dann, wenn Ihr Fahrzeug auf obige Beschreibung passt, kann die Ermittlung der tatsächlichen Wertminderung Ihres Autos nach dem Unfall recht unterschiedlich ausfallen. Grund dafür ist, dass verschiedene Verfahren zur Ermittlung der Wertminderung Anwendung finden. Über 20 sind bekannt und werden praktiziert, darunter zum Beispiel:

1. Wertminderung Auto nach Unfall Berechnung – nach Ruhkopf/ Sahm:

Bei diesem Verfahren wird das Verhältnis von Reparaturkosten zum Wiederbeschaffungswert betrachtet und die Wertminderung auf Grundlage dessen berechnet. Auch von Gerichten wird diese Methode akzeptiert.

2. Berechnung Wertminderung KFZ nach Unfall – das Hamburger Modell:

Das Hamburger Modell beruht auf der Rechtssprechung des Oberlandesgerichts Hamburg. In diesem Verfahren werden die Reparaturkosten und die Laufleistung des Fahrzeugs in Verhältnis gesetzt und die Wertminderung auf diese Weise errechnet.

3. Das Bremer Modell

Das Bremer Modell geht ähnlich vor wie das Hamburger Modell. Allerdings werden beim Bremer die Reparaturkosten in Verhältnis gesetzt mit dem Fahrzeugalter.

Wie hoch ist die Wertminderung nach Unfall?

Je mehr wichtige Teile an Ihrem Fahrzeug durch den Unfall beschädigt werden, desto höher fällt im Nachhinein die Wertminderung aus. Allerdings kann die Berechnung, wie bereits erwähnt, je nach angewandtem Verfahren unterschiedliche Ergebnisse hervorbringen.

Zusätzliche Kürzung der Wertminderung durch Versicherungen

Zu beachten ist außerdem, dass auch viele Versicherungen eine zusätzliche Kürzung der Wertminderung vornehmen, indem sie auf die Berechnung mit Hilfe bestimmter Verfahren verweisen. Sind Sie also Unfallgeschädigte und haben Anrecht auf die Erstattung einer Wertminderung an Ihrem Fahrzeug, dann kann es sein, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners sich so verhält.

Doch dagegen können Sie in der Regel vorgehen: Erstellen Sie mit Hilfe eines Sachverständigen ein eigenes Gutachten zur Bestimmung der Wertminderung an Ihrem Fahrzeug, wird meist von Seiten der Versicherung nachreguliert und Ihrem Widerspruch damit stattgegeben.

Wer bekommt die Wertminderung nach Unfall?

Sind Sie Unfallgeschädigter und tragen also keine Schuld am Unfallgeschehen, dann steht Ihnen die Auszahlung der entstandenen Wertminderung an Ihrem Auto zu. Vorausgesetzt natürlich, die Wertminderung wird auch tatsächlich festgestellt (Alter und Laufleistung des Fahrzeugs – siehe oben).

Das Beste ist, dass Sie als Unfallgeschädigter keinerlei Angst haben müssen vor etwaigen Kosten, die zur Ermittlung der Wertminderung entstehen könnten. Für alle Kosten muss der Unfallverursacher beziehungsweise dessen Versicherung aufkommen. Möchten Sie also beispielsweise einen unabhängigen Gutachter zur Ermittlung der Wertminderung an Ihrem Auto beauftragen, dann ist das für Sie vollkommen kostenlos.

Gleiches gilt für jedwede Anwaltskosten. Wenn Sie Rechtsbeistand benötigen, um als Unfallgeschädigter Ihre Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu klären, dann muss auch hierfür der Unfallverursacher aufkommen. Denn auch anwaltliche Leistungen sind in diesem Falle Teil Ihres Schadensersatzanspruches.

Sind Sie Unfallopfer und möchten sich von einem Anwalt betreuen lassen? Wir von PKW Gutachter vermitteln Ihnen gern einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der Sie mit größter Expertise berät.

Wertminderung Auto nach Unfall Auszahlung leicht gemacht

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Ein Baum für jedes Gutachten – der Umwelt zuliebe!

Wir freuen uns, auch der Umwelt mit unserer Arbeit etwas Gutes zu tun, denn auch wir möchten unseren Beitrag leisten! Aus diesem Grund haben wir von PKW Gutachter ein Projekt ins Leben gerufen, durch das nun für jedes Gutachten, das wir für unsere Kunden erstellen, ein Baum gepflanzt wird. Für jedes Gutachten wird die Luft unseres Planeten also ein wenig sauberer und unsere Zukunft grüner!

Wir freuen uns, wenn auch Sie uns dabei unterstützen.