Verdienstausfall

in Folge eines Verkehrsunfalls – das steht Ihnen zu

Es passiert leider häufiger, dass Unfallgeschädigte aus einem Verkehrsunfall mit mehr als einer Beule am Auto hervorgehen. Oft bleiben auch körperliche und gesundheitliche Schäden zurück, die zwar zunächst nicht allzu ernst erscheinen, aber zu Folgeproblemen führen können. Wenn Sie als Unfallgeschädigter nämlich in Folge eines Verkehrsunfalls nicht im Stande sind, zu arbeiten, dann stellt sich die Frage: Wie verhält es sich mit dem Verdienstausfall? Vor allem für Selbstständige ist eine Aufklärung entscheidend.

Was Ihnen im Punkto Verdienstausfall zusteht und welche Unterschiede es bei der gesetzlichen Regelung zwischen Angestellten und Selbstständigen gibt – wir erklären es Ihnen!

So wird ein Verdienstausfall zum wirtschaftlichen Schaden

In Folge eines Verkehrsunfalls können sowohl materielle als auch immaterielle Schäden entstehen. Hinter materiellen Schäden verbergen sich zum Beispiel jegliche Schäden an Ihrem Fahrzeug, die entsprechende Reparaturkosten nach sich ziehen. Hinter immateriellen Schäden verbirgt sich zum Beispiel, dass der Unfallgeschädigte im Zuge des Unfalls verletzt wird. Kann der Geschädigte dann seinen Beruf nicht ausüben, ergibt sich hieraus durch den Lohnausfall ein wirtschaftlicher Folgeschaden, der vor allem für Selbstständige schnell kritisch werden kann.

Lohnfortzahlung – so verhält es sich mit den Versicherungen

Verkehrsrechtlich ist klar: Die Versicherung des Unfallverursachers muss für die dem Unfallgeschädigten entstandenen Schäden zahlen. Allerdings gibt es bei Verdienstausfällen durch einen Autounfall eine Sonderregelung: In Deutschland muss für die ersten 6 Wochen des Lohnausfalls der Arbeitgeber des Unfallgeschädigten zahlen. Erst nach Ablauf dieser 6 Wochen greift die Krankenversicherung. Beziehungsweise: Eigentlich ist es die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, die nun verantwortlich ist – und die Krankenversicherung des Geschädigten wird sich dementsprechend für alle Aufwendungen die Kosten von der Haftpflichtversicherung des Unfallschuldigen zurückholen.

Wie sieht’s aus, wenn ich als Geschädigter eine Mitschuld hatte?

Dann wird sich das auch entsprechend anteilig auf die Zahlungen auswirken, die die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners an Sie leistet. Denn Ihr Anspruch auf deren Haftung ist wegen der Mitschuld verringert.

Wieviel Verdienstausfall steht mir zu?

Bei Angestellten:

Die Berechnung dazu ist bei Angestellten recht einfach: Das, was Sie sonst verdienen würden, wenn Sie ganz normal Ihren Job ausüben würden, steht Ihnen in Folge eines Unfalls auch als Verdienstausfallzahlung zu. Wenn Sie normalerweise Sonderzahlungen erhalten (das können zum Beispiel Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld sein), dann werden diese Zahlungen oftmals prozentual auf 12 Monate berechnet einbezogen und auf diese Art wird ein Durchschnittsgehalt errechnet.

Bei Selbstständigen:

Bei Selbstständigen gestaltet sich die Berechnung etwas schwieriger – denn hier gibt es ja keinen festen Arbeitgeber, der immer das gleiche Gehalt überweist. Stattdessen müssen selbstständige Einkünfte bei Verdienstausfall nachweisen. Einberechnet wird dann auch eine eventuelle zu Ihrer Vertretung eingestellte Vertretung. Der Geschädigte ist grundsätzlich für all dies in der Beweispflicht, weshalb mitunter ein Sachverständiger oder auch eine Person zur Wirtschaftsprüfung zu Hilfe gezogen wird.

Sind Sie Geschädigter eines Unfalls und von einem Verdienstausfall betroffen? Wir helfen!

Wir von PKW-Gutachter sind an Ihrer Seite, wenn Sie als Geschädigter eines Unfalls Verdienstausfall geltend machen wollen. Gerade für Selbstständige kann dies ein etwas kompliziertes Unterfangen sein – wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und holen für Sie, ob angestellt oder selbstständig, das Beste heraus. Im Ernstfall können wir Ihnen dabei einen erfahrenen, unabhängigen Gutachter oder auch Anwalt zur Seite stellen. Tragen Sie keine Schuld am Unfall, sind all unsere Services dabei vollkommen kostenlos für Sie – jegliche Kosten muss die Versicherung des Unfallverursachers tragen!