Nutzungsfallentschädigung

Was hat es damit auf sich?

Hatten Sie einen Unfall mit Ihrem Auto, aber auch Ihrem Motorrad oder Fahrrad, kann anschließend der Begriff „Nutzungsausfall“ von entscheidender Bedeutung sein. Was sich überhaupt dahinter verbirgt und welcher Betrag Ihnen in welchem Fall zusteht – wir erklären es Ihnen im folgenden Artikel.

Was verbirgt sich überhaupt hinter „Nutzungsausfallentschädigung“?

Wenn Sie einen Unfall hatten und Ihr (wie auch immer geartetes) Fahrzeug dadurch beschädigt wurde und zur Reparatur gegeben werden muss, können Sie dieses eine Zeit lang nicht nutzen. Die somit „ausfallende Nutzung“ können Sie sich entschädigen lassen. Diese Regelung ist vielen Fahrzeugbesitzern nicht geläufig, denn es ist üblicher, in einem solchen Fall einen Ersatzwagen in Anspruch zu nehmen. Allerdings wird die Möglichkeit einer Nutzungsausfallentschädigung zu Unrecht außer Acht gelassen, denn oftmals ist sie unterm Strich sogar lohnenswerter als die Entscheidung für ein Ersatzfahrzeug.

Warum lohnt sich eine Nutzungsausfallentschädigung mehr als ein Mietwagen?

Viele Fahrzeugbesitzer entscheiden sich aus dem Bauch heraus sofort für den angenehmen Service eines Leihwagens, wenn Sie einen Unfall hatten. Das ist allerdings nicht unbedingt klug, wenn die Schuldfrage des Unfalls noch nicht beantwortet ist. Wird nämlich im Zuge der Klärung herausgestellt, dass Sie eine Mitschuld am Unfall trugen, dann können Ihnen die Kosten für den Mietwagen anteilig in Rechnung gestellt werden – schließlich waren Sie ja mitverantwortlich. Tatsächlich geht das bei einer Nutzungsausfallentschädigung nicht. Nehmen Sie diese in Anspruch, dann müssen, Sie, selbst wenn Ihnen letztlich eine Teilschuld am Unfallgeschehen zugesprochen wird, nicht zurückzahlen.

Und wenn ich sicher nicht der Unfallverursacher bin?

Ist die Schuldfrage bereits geklärt und Sie sind sicher bereits als Unfallgeschädigter ohne Teilschuld identifiziert, verhält es sich anders. In diesem Fall können Sie den Komfort und Service eines Mietwagens bequem in Anspruch nehmen und müssen keine anschließende Kostenbeteiligung fürchten.

Brauchen Sie im Unfallfall einen Ersatzwagen, dann helfen wir Ihnen übrigens gern bei dessen Beschaffung – wir kümmern uns um alles und Sie können sich zurücklehnen. Kontaktieren Sie uns einfach!

Wie wird die Nutzungsausfallentschädigung berechnet?

Das passiert mit Hilfe der Nutzungsausfalltabelle. In dieser werden sämtliche Fahrzeugtypen nach Alter, Fahrzeugtyp und Pflegezustand klassifiziert und auf Grundlage dessen in Gruppen sortiert. Jeder Gruppe wird ein Tagessatz für die Nutzungsausfallentschädigung zugeordnet, dabei liegen die Sätze zwischen 23 und 175€ pro Tag. Je neuer ein Auto, desto höher der Tagessatz im Allgemeinen – aber auch Faktoren wie der Pflegezustand eines Fahrzeugs werden, wie eingangs erwähnt, miteinbezogen. 

Für wie lang habe ich Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung?

In der Regel für bis zu 14 Tage. Generell wird von Ihnen erwartet, dass Sie sich im Anschluss an einen Unfall so schnell wie möglich darum kümmern, dass Ihr Fahrzeug repariert und wieder einsatzbereit gemacht wird. Deshalb werden maximal 14 Tage angesetzt, für die Sie eine Nutzungsausfallentschädigung erhalten können. Allerdings wird hier auch von Fall zu Fall entschieden – muss zum Beispiel ein Unfallgutachten erstellt werden, können Sie zusätzlichen zeitlichen Spielraum erhalten.

Nutzungsausfallentschädigung? Wir holen für Sie das Maximum heraus

Lassen Sie sich bei der Geltendmachung Ihrer Nutzungsausfallentschädigung von den Profis von PKW-Gutachter unterstützen. Wir übernehmen die gesamte Regelung für Sie und holen für Sie finanziell das Maximum heraus. Kontaktieren Sie uns also am besten sofort, wenn Sie einen Unfall hatten – wir freuen uns, Ihnen weiterzuhelfen!