Nötigung

im Straßenverkehr

Nötigung im Straßenverkehr begegnet Autofahrern öfter als es ihnen lieb ist. Der Klassiker: Auf der Autobahn rauscht plötzlich ein hinter Ihnen fahrender Wagen heran und „zwingt“ sie durch mehrmaliges, drängendes Aufblenden, die Spur freizumachen. Doch ist das automisch eine Nötigung? Und funktioniert Nötigung auch in die andere Richtung, also zum Beispiel durch zu langsames Fahren? Und welche Konsequenzen drohen bei Nötigung im Straßenverkehr?

Im folgenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen!

Inhaltsverzeichnis

Was ist Nötigung überhaupt? Offizielle Definition

Laut Gesetz, genauer gesagt laut §240 des Strafgesetzbuches ist die offizielle Definition von Nötigung, dass eine Person durch Gewalt oder die Androhung von Gewalt zu einer Tat oder gleichermaßen zur Unterlassung einer Tat gezwungen wird.

Weiterführende Definition im Straßenverkehr:

Im Straßenverkehr gibt es für eine Nötigung zwei verschiedene Wege – eine Nötigung durch Gewalt/ die Androhung von Gewalt und eine Nötigung durch ein empfindliches Übel. Was verbirgt sich dahinter?

Eine Nötigung im Straßenverkehr mit Gewalt/ der Androhung von Gewalt

In diesem Fall können tatsächliche körperliche Gewalt, aber auch psychische Gewalt eine Rolle spielen. Diese Form der Nötigung liegt zum Beispiel vor, wenn Fußgänger im Rahmen einer Demonstration eine Straße blockieren, um Autofahrer an der Weiterfahrt zu hindern.

Eine Nötigung im Straßenverkehr durch ein empfindliches Übel

Diese Form der Nötigung liegt dann vor, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer durch sein Fahrverhalten massiven Druck auf Sie ausübt, um Ihr eigenes Verhalten zu beeinflussen. Ein Szenario hierfür: Dieser Autofahrer droht Ihnen durch extrem dichtes Auffahren, Hupen, Lichthupen etc. damit, Ihnen aufzufahren und „treibt“ Sie dadurch über eine bereits rote Ampel oder zwingt Sie, zu schnell zu fahren.

Auch in folgenden weiteren Situationen kann eine Nötigung vorliegen:

  • Der Klassiker: Das hinter Ihnen fahrende Fahrzeug versucht, Sie durch dichtes Auffahren und Betätigen der Lichthupe von der linken Fahrspur zu vertreiben.
  • Genauso aber (!): Das vorausfahrende Fahrzeug fährt extra langsam und behindert dabei das hinter ihm fahrende Fahrzeug beim Überholen, wodurch der gesamte Verkehrsfluss auf der Autobahn beeinträchtigt werden kann.
  • Sehr gefährlich: Grundloses Ausbremsen des Hintermanns, im schlimmsten Fall noch dazu abrupt und damit völlig unvorhersehbar.
  • Schnelles, „drohendes“ Zufahren auf einen anderen Fahrer, um das Überlassen eine Parklücke zu erzwingen.
  • Mehrfaches oder anhaltendes Hupen an einer rotwerdenden Ampel, um den vorausfahrenden Fahrer noch zum schnellen Überqueren der Ampel zu bewegen.

Wichtig für den Tatbestand der Nötigung

Der Tatbestand der Nötigung erfordert, dass der Beschuldigte vorsätzlich handelt, dass er also den eindeutigen Vorsatz hat, eine andere Person zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen. Aus diesem Grund ist auch nicht jedes rechtswidrige Verhalten eine Nötigung.

Warum „auffordern“ nicht gleich „nötigen“ ist

Aus oben beschriebenem Grund bedeutet „auffordern“ auch nicht gleich „nötigen“. Das heißt beispielsweise: Betätigt das hinter Ihnen fahrende Fahrzeug vor dem Überholen die Lichthupe, kann dies auch als Warnung oder Hinweis dienen/ gedeutet werden und dient damit in diesem Fall sogar der Sicherheit im Straßenverkehr.

Tatbestand der Nötigung erfüllt? Diese Konsequenzen drohen

Wer nötigt, das heißt den Tatbestand der Nötigung erfüllt, bringt andere Verkehrsteilnehmer vorsätzlich in Gefahr und bekommt es deshalb zurecht mit dem Gesetz zu tun. In diesem Fall drohen dem beschuldigten Fahrer, je nach Schwere der Tat, Strafen von bis zu 3 Jahren Freiheitsentzug oder Geldstrafen von 20 bis 40 Tagessätzen. Außerdem können mehrmonatige Fahrverbote, Punkte in Flensburg bis hin zu einer Führerschein-Sperrung hinzukommen.

Sind Sie Opfer einer Nötigung geworden? Wir betreuen Sie

Sind Sie Opfer einer Nötigung im Straßenverkehr geworden, lohnt es sich, dies der Polizei anzuzeigen und den Beschuldigten zu belangen. Sie haben als Anzeigender gute Chancen, dass Ihnen geglaubt wird, vor allem dann, wenn Sie zum Ablauf der Nötigung detaillierte Informationen vorlegen können. Dokumentieren Sie also so viele Informationen wie möglich zum Täter, dessen Auto, dessen Verhalten, der Umgebungssituation, Datum, Uhrzeit etc…

Melden Sie sich bei uns!

Melden Sie sich am besten direkt bei uns, wenn Sie Opfer einer Nötigung im Straßenverkehr geworden sind. Wir von PKW-Gutachter betreuen Sie bei der Klärung/ Abwicklung Ihres Falls, stellen Ihnen bei Bedarf einen Anwalt und erreichen für Sie, je nach Fall, eine bestmögliche Schadensregulierung.

Als Geschädigter müssen Sie dabei keinen Cent bezahlen – für alle Kosten muss die Versicherung des Täters aufkommen, Sie sind fein heraus und können sich entspannt zurücklehnen!