PKW GUTACHTER verfügt über ein deutschlandweites Netzwerk von unabhängigen Sachverständigen, die im Schadenfall oder in anderen Fällen rechtssichere Gutachten für Fahrzeuge aller Art für Sie erstellen.
Ob der Unfall in der Maximilianstraße zum Brienner Quartier, in der Nähe der Wies’n oder auf der Autobahn bei der Anschlussstelle Trudering passiert ist, das Team von PKW GUTACHTER ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für jedes Gutachten in München und in ganz Bayern.
Sie brauchen einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, eine Werkstatt oder einen Mietwagen? Wir unterstützen Sie und haben die richtigen Partner an unserer Seite.
PKW GUTACHTER ist Ihr kompetenter und unabhängiger Gutachter für Unfälle oder andere Gutachten in München Altstadt, Allach, Altstadt, Am Hart, Am Moosfeld, Am Riesenfeld, Au, Aubing, Berg am Laim, Bogenhausen, Daglfing, Denning, Englschalking, Fasangarten, Feldmoching, Forstenried, Freiham, Freimann, Fürstenried, Giesing (Obergiesing), Giesing (Untergiesing), Hadern, Holzapfelkreuth (Ostteil), Holzapfelkreuth (Westteil), Haidhausen, Harlaching, Hasenbergl, Isarvorstadt, Johanneskirchen, Laim, Langwied, Lehel, Lochhausen, Ludwigsvorstadt, Maxvorstadt, Milbertshofen, Moosach, Neuhausen, Nymphenburg, Oberföhring, Obermenzing, Pasing, Perlach, Ramersdorf, Riem, Schwabing (Ostteil), Schwabing (Westteil), Schwanthalerhöhe, Sendling (Obersendling), Sendling (Unter- und Mittersendling), Solln, Steinhausen, Thalkirchen, Untermenzing, Zamdorf, Vaterstetten und dem gesamten Münchner Umland!
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Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. 2Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Der Geschädigte darf nach einem Unfall einen Gutachter mit der Schadensfeststellung beauftragen. Die Frage ist nur, ob der Unfallgegner bzw. die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten zu tragen hat.
Bei Bagatellschäden (Grenze etwa bei 700€ bis 800€) ist die Erstellung eines Schadengutachtens nicht erforderlich. Der Geschädigte muss in einem solchen Fall einen Kostenvoranschlag erstellen lassen, die Kosten für ein Gutachten werden dabei nicht übernommen.
Ein Kostenvoranschlag trifft allerdings keine Aussage über die Nutzungsausfallentschädigung. Auch sagt der Kostenvoranschlag nichts über die Wertminderung.
Der wirkliche Umfang für die Schadenabwicklung ergibt sich also nur aus dem Gutachten des Sachverständigenbüros. In einem Haftpflichtschadenfall muss der Geschädigte so gestellt werden, als wenn der Unfall nicht eingetreten wäre.
Sind Sie als Zeuge oder Betroffener in einen Unfall verwickelt, sind folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
Wenn möglich: