Gutachten in Hamburg und der Umgebung
PKW GUTACHTER verfügt über ein deutschlandweites Netzwerk von unabhängigen Sachverständigen, die im Schadenfall oder in anderen Fällen rechtssichere Gutachten für Fahrzeuge aller Art für Sie erstellen.

Ihre unabhängigen Kfz Gutachter in Hamburg
PKW GUTACHTER ist es egal, ob Sie ein Unfallgutachten, Zustandsberichte, Wertgutachten in Finkenwerder, Blankenese, Othmarschen, Elmsbüttel, Rotherbaum, Eppendorf, Wandsbek oder Harburg und anderen Hamburger Bezirken benötigen, alle Gutachter bei PKW GUTACHTER sind Ihre professionellen Ansprechpartner für viele verschiedene Gutachten in Hamburg.
Sie brauchen einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, eine Werkstatt oder einen Sachverständigen? Wir unterstützen Sie und haben die richtigen Partner an unserer Seite.
Ihr Gutachter und Sachverständiger in Ihrer Region
PKW GUTACHTER sind unabhängige Gutachter für jeden Verkehrsunfall oder Gutachten in Hamburg Altstadt, St. Pauli, Hammerbrook, Borgfelde, Hamm, St. Georg, HafenCity, Horn, Billstedt, Billbrook, Rothenburgsort, Veddel, Wilhelmsburg, Steinwerder, Waltersdorf, Finkenwerder, Neuwerk, Sternschanze, Ottensen, Bahrenfeld, Othmarschen, Osdorf, Nienstedten, Blankenese, Iserbrook, Sülldorf, Rissen, Elmsbüttel, Rotherbaum, Harvestehude, Lokstedt, Niendorf, Schnelsen, Eidelstedt, Stellingen, Eppendorf, Alsterdorf, Winterhude, Uhlenhorst, Dulsberg, Barmbek, Fuhlsbüttel, Langenhorn, Wandsbek, Marienthal, Poppenbüttel, Tonndorf und alle anderen Stadtteile. Außerdem auch im gesamten Hamburger Umland und in Schleswig-Holstein!
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Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. 2Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Der Geschädigte darf nach einem Unfall einen Gutachter mit der Schadensfeststellung beauftragen. Die Frage ist nur, ob der Unfallgegner bzw. die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten zu tragen hat.
Bei Bagatellschäden (Grenze etwa bei 700€ bis 800€) ist die Erstellung eines Schadengutachtens nicht erforderlich. Der Geschädigte muss in einem solchen Fall einen Kostenvoranschlag erstellen lassen, die Kosten für ein Gutachten werden dabei nicht übernommen.
Ein Kostenvoranschlag trifft allerdings keine Aussage über die Nutzungsausfallentschädigung. Auch sagt der Kostenvoranschlag nichts über die Wertminderung.
Der wirkliche Umfang für die Schadenabwicklung ergibt sich also nur aus dem Gutachten des Sachverständigenbüros. In einem Haftpflichtschadenfall muss der Geschädigte so gestellt werden, als wenn der Unfall nicht eingetreten wäre.
Sind Sie als Zeuge oder Betroffener in einen Unfall verwickelt, sind folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
Wenn möglich:
- Fahrzeuge an den Fahrbahnrand abstellen – Warnblinkanlage einschalten.
- Warnweste anlegen.
- Warndreieck in ausreichendem Abstand abstellen.
- Notruf wählen.
- Erste Hilfe leisten.