Handy am Steuer

als Unfallursache – das gilt es zu beachten

Noch einmal schnell eine Antwort auf die neueste Textnachricht getippt, einen Post kommentiert oder den Freund /die Freundin angerufen und schon ist es passiert – Sie sind in einen Unfall verwickelt. Handys sind heute eine der größten Ablenkungsquellen am Steuer, was enorme Gefahren für Unfälle und damit Schäden an Fahrzeugen, oder noch schlimmer für Personenschäden, mit sich bringt.

Wichtige Fragen: Wie verhalte ich mich, wenn in einem Unfallgeschehen ein Handy als potenzielle Unfallursache ins Spiel kommt? Und wie sind meine Rechte als Unfallgeschädigter und -verursacher? Ist das Handy am Steuer überhaupt grundsätzlich verboten?

Im Folgenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Eine entscheidende Frage zuerst: Ist das Handy am Steuer überhaupt verboten?
  2. Handy dennoch am Steuer benutzt? Diese Strafen werden verhängt
  3. Erhält immer derjenige Schuld, der das Handy nutzte?
  4. Und was zahlt die Versicherung?

Eine entscheidende Frage zuerst: Ist das Handy am Steuer überhaupt verboten?

Hier gilt es, die genaue Formulierung zu verstehen, denn ja: Ein Handy am Steuer ist verboten, so der §23 1 a der Straßenverkehrsordnung. Dies bedeutet, dass jedwede Aktion untersagt ist, die ein Aufnehmen oder Halten des Smartphones umfasst.

Erlaubt ist es deshalb allerdings, während der Fahrt über die Freisprecheinrichtung des Autos zu telefonieren, solange dies Sie nicht zu sehr vom Verkehrsgeschehen ablenkt. Sollten Sie keine Freisprecheinrichtung besitzen und Ihr Handy in der Hand halten/ bedienen müssen, müssen Sie zum Telefonieren rechts ranfahren.

Handy dennoch am Steuer benutzt? Diese Strafen werden verhängt

Grundsätzlich gilt: Je schwerer und gefährlicher der Eingriff in den Straßenverkehr durch Nutzung des Smartphones am Steuer, desto härter die Strafen. Für deutsche Bußgeld-Verhältnisse wird aber auch die Mindeststrafe bereits recht hoch angesetzt:

  • Schon ein kurzer Blick aufs Handy oder ein schnelles Telefonat lenken Ihre Aufmerksamkeit weg vom Straßenverkehr – und werden somit mit einem Bußgeld von Minimum 100 € und zusätzlich mit einem Punkt in Flensburg
  • Schlimmer wird es, wenn Sie durch die Smartphone-Nutzung nachweislich andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben – in diesem Fall zahlen Sie mindestens 200 € Bußgeld und erhalten 2 Punkte auf Ihr Flensburger Verkehrskonto.

Erhält immer derjenige Schuld, der das Handy nutzt?

Dieses Gerücht hat sich mittlerweile stark verbreitet, zutreffend ist es allerdings nur teilweise:

Ist eine Handynutzung in ein Unfallgeschehen involviert, dann erhält derjenige, der das Handy am Steuer nutzte, meist eine Teilschuld am Unfall. Hintergrund dessen ist die Annahme, dass ohne Handynutzung der Unfall eventuell hätte verhindert werden können. All dies wird durch Sachverständige geprüft, die untersuchen, wie groß und weitreichend die Auswirkungen des Handys tatsächlich waren. Steht fest oder stellt sich heraus, dass die Nutzung eines Handys entscheidender Grund für die Unfallverursachung war, kann der Handy-Nutzer aber gut und gern auch die Gesamtschuld erhalten.

Handy im Spiel? Nachweise erbringen!

Sind Sie der Meinung, dass das Handy Ihres Unfallgegners Grund für den Unfall war, dann sollten Sie hierfür schnellstmöglich Nachweise sammeln. Zeugen, die das Unfallgeschehen beobachtet haben, können hier zum Beispiel eine große Hilfe sein.

Und was zahlt die Versicherung?

Wie auch sonst im Straßenverkehr gilt auch hier: Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss die Schäden am Auto des Unfallgeschädigten zahlen. Hat Ihr Unfallgegner also ein Handy genutzt und den Unfall verursacht, muss in jedem Fall dessen Versicherung für die Regulierung Ihres Schadens aufkommen.

Haben Sie selbst Ihr Handy am Steuer genutzt, dadurch einen Unfall verursacht, und nun möchten Sie die Schäden am eigenen Auto ausbessern lassen, ist wichtig zu wissen: Es ist möglich, dass Ihre Kaskoversicherung hierbei nicht mitmacht, da Sie Ihnen durch die Handynutzung am Steuer fahrlässiges Verhalten vorwerfen kann. Kann Fahrlässigkeit als Tatbestand nachgewiesen werden, zahlen die meisten Kaskoversicherungen nicht.

Ob Ihre Versicherung im betreffenden Fall zahlt, können Sie in Ihren Kasko-Unterlagen nachlesen, in den Regelungen zum Thema „Fahrlässigkeit“.

Schuldfrage und Regulierung des Schadens an Experten übertragen

Sind Sie in einen Unfall verwickelt gewesen, in dem die Nutzung eines Handys eine Rolle spielt, lohnt es sich immer, den Fall und dessen Klärung an Experten zu übertragen, um die komplexen Sachverhalte zu klären. Egal, ob Sie selbst ein Handy genutzt haben und es zum Unfall kam oder ob Ihr Unfallgegner den Unfall durch Nutzung eines Handys verursachte.


Besonders letzterem Fall, als Unfallgeschädigter, haben Sie alle Optionen: Geben Sie die Klärung der Schadensregulierung und somit allen Stress an uns von PKW-Gutachter ab
. Die Versicherung des Unfallverursachers muss für alle anfallenden Kosten aufkommen, während Sie nichts bezahlen. Zusätzlich setzen wir uns dafür ein, dass Sie eine bestmögliche Schadensregulierung erhalten (möglichst viel Geld für den entstandenen Schaden).