Auffahrunfall

Wer hat Schuld?

Auffahrunfälle sind eine der häufigsten Unfallarten im Straßenverkehr. Diese Unfälle ereignen sich, wenn die vordere Stoßstange von Fahrzeug A auf das Heck von Fahrzeug B aufprallt. Auffahrunfälle können durch Unaufmerksamkeit des Fahrers, Trunkenheit, Straßenmängel, ungünstige Wetterbedingungen und andere Faktoren verursacht werden.

Wir erklären Ihnen in unserem Ratgeber, wer bei einem Auffahrunfall voraussichtlich die Schuld trägt, und was Sie Geschädigter, selbst bei eigener Teilschuld, beachten sollten.

Inhaltsverzeichnis

„Wer auffährt, hat immer Schuld“

Auch wenn die Schuld (oder „Haftung“) für den Unfall von den jeweiligen Umständen abhängt, wird in den meisten Fällen der auffahrende Fahrer verantwortlich gemacht. Dies liegt an den allgemeinen Verkehrsregeln, die vorschreiben, dass die Fahrer den Fahrzeugen in einem sicheren Abstand folgen müssen.

Im Falle einer abrupten Bremsung des vorausfahrenden Fahrzeugs sollte der auffahrende Fahrer in der Lage sein, anzuhalten, ohne dass es zu einem Zusammenstoß kommt. Die Versicherungsgesellschaften beanstanden einen solchen Unfall nur selten und konzentrieren sich häufig auf die Schäden, die durch den Unfall entstanden sind, wie z. B. das Ausmaß der Beschädigung des Fahrzeugs und die körperlichen Verletzungen.

Daher ist es einem Großteil der Auffahrunfälle tatsächlich der Fall, dass der Auffahrende die Schuld an dem Unfall trägt. „Wer auffährt, hat immer Schuld“ lässt sich aber eher in „Wer auffährt, hat oftmals Schuld“ umwandeln.

Wichtiger Faktor: der Anscheinsbeweis

In der Regel spricht gegen den Auffahrenden der so genannte Anscheinsbeweis, dass er entweder einen ausreichenden Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder aus Unaufmerksamkeit nicht rechtzeitig auf ein Hindernis oder das Fahrverhalten eines vorausfahrenden Fahrzeugs reagiert oder das Sichtfahrgebot missachtet hat.

Um zu beweisen, dass ein anderer Fahrer fahrlässig gehandelt hat, müssen Sie jedoch nachweisen, dass er beim Umgang mit dem Kraftfahrzeug keine Sorgfalt walten ließ und folglich diese Pflicht verletzte.

Daher kann der Anscheinsbeweis als grobe Orientierung dienen, denn wäre der Abstand groß genug gewesen, hätte es durch Abbremsen des vorderen Fahrzeugs keinen Unfall gegeben.

Ausnahmen bei Auffahrunfällen

Ausnahmen, die den Anscheinsbeweis widerlegen können, sind beispielsweise folgende potenzielle Auffahrunfälle:

  • Wer auf der Suche nach einer Parklücke ist, die Lücke zu spät sieht und dann abrupt bremst und einen Auffahrunfall verursacht, trägt in der Regel eine Mitschuld.
  • Vor einem Blitzer bremst der vorausfahrende Fahrer abrupt stark. Dieses täuschende Fahrverhalten begründet in der Regel eine Teilschuld.
  • An einer grünen Ampel hält das vorausfahrende Fahrzeug ohne erkennbaren Grund plötzlich an. Auch in diesem Fall besteht meist eine Teilschuld.
  • Autofahrer, die wegen eines kleinen Tieres abrupt bremsen und auf deren Auto anschließend ein anderes auffährt, bekommen häufig eine Teilschuld. Anders verhält es sich mit der Schuldfrage, wenn es sich bei dem Opfer um ein großes Tier handelt, z. B. ein Reh. Ein Unfall in diesem Fall wäre sowohl für den Fahrer als auch für die anderen Verkehrsteilnehmer äußerst gefährlich.

Häufige Verletzungen

Auch wenn die beteiligten Fahrzeuge mit geringer Geschwindigkeit zusammengestoßen sind, kann die Wucht des Aufpralls zu einer Stauchung der Wirbelsäule oder einer Verlagerung der Bandscheiben an der Basis der Wirbelsäule führen. Dieser Zustand wird medizinisch als „Bandscheibenvorfall“ bezeichnet.

Ein Schleudertrauma ist eine weitere häufige Verletzung, die durch einen Auffahrunfall verursacht wird. Dabei wird der Körper des Opfers durch den Aufprall heftig nach vorne geschleudert, während der Kopf fixiert ist. Dadurch wird der Nacken einer abrupten und heftigen Bewegung ausgesetzt, die der einer Peitsche ähnelt. Obwohl ein Schleudertrauma oft als geringfügig angesehen wird, ist erwiesen, dass das weiche Nackengewebe, wenn es verletzt wird, langfristige schmerzhafte Auswirkungen auf das Opfer haben kann.

Wenn Sie nach einem Auffahrunfall Schmerzen verspüren, sich dennoch aber prinzipiell fahrtauglich fühlen, zögern Sie dennoch nicht, einen Krankenwagen zu rufen. Herbeigerufene Sanitäter werden Ihnen eventuell guten Grundes von der persönlichen Weiterfahrt abraten. Zusätzlich sollten Sie sich entstandene Schmerzen bescheinigen lassen, um hierfür eventuelle Kosten von der anderen Versicherungsseite zu bekommen.

Wer ist schuld bei einer Massenkarambolage?

Der Begriff „Massenkarambolage“ hat nach Ansicht der Autoversicherer eine bestimmte Definition. Dieser Begriff und die damit verbundenen Regeln gelten nur, wenn mindestens 40 Fahrzeuge an einem Zusammenstoß beteiligt sind. Da sich die Versicherer auf einige entscheidende Aspekte des Regulierungsverfahrens geeinigt haben, können Unfallopfer nun auf eine vereinfachte und schnelle Schadenregulierung hoffen. Es ist daher nicht notwendig, dass jede Partei selbst nach der Unfallursache sucht. Sie erhalten in diesem Fall eine pauschale Abfindung.

Das sollten Sie nach einem Auffahrunfall tun?

Sollte es zu Verletzungen kommen, rufen Sie sofort einen Krankenwagen oder einen anderen medizinischen Notdienst. Wenn es keine schweren Verletzungen gibt, sollte der nächste Schritt darin bestehen, so viele Beweise wie möglich zu sammeln, um zu beweisen, dass der andere Fahrer fahrlässig gehandelt hat. So haben Sie bessere Chancen, für den Schaden entschädigt zu werden.

Machen Sie Fotos von den Aufprallstellen aus nächster Nähe und von weiter entfernten Stellen, die wichtige Informationen über den Unfallhergang enthalten können, z. B. Verkehrsschilder, Wetter oder Ampeln. Vergessen Sie nicht, vor Ihrer Entfernung des Unfallorts Informationen von Zeugen einzuholen, die auf die Fahrlässigkeit des Fahrers hinweisen könnten. Notieren Sie sich unbedingt deren Namen und Kontaktinformationen.

Sofern Sie einschätzen, dass Sie teils unverschuldet und gar komplett unverschuldet sind, lohnt es sich, einen unabhängigen und verantwortungsvollen PKW-Gutachter zu beauftragen. Unsere kompetenten Mitarbeiter prüfen den Fall sofort und erklären Ihnen das weitere Vorgehen. Dank unserer Schadensregulierung müssen Sie sich zudem um keinen weiteren Papierkram kümmern!