Alkohol am Steuer

Welche Strafen drohen (im Unfallfall)?

Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Nicht umsonst gibt es für den Alkohol-, besser gesagt den Promillewert im Blut strenge Grenzen, wenn Sie sich im deutschen Straßenverkehr bewegen. Das gilt übrigens nicht nur für Auto-, sondern auch für Fahrradfahrer. Und wussten Sie, dass Sie sogar als betrunkener Fußgänger belangt werden können? All dies vor allem dann, wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind – welche Konsequenzen und Strafen Ihnen dann drohen, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Inhaltsverzeichnis

Die gängigen Promille-Grenzen auf deutschen Straßen

Jeder Autofahrer hat schon einmal von den gängigen „zugelassenen“ Promille-Werten gehört:

Als Autofahrer

Der Grenzwert liegt für Autofahrer bei 0,5 Promille, mit denen man problem- und vor allem gefahrlos noch ein Auto fahren und bedienen kann. Das heißt allerdings nicht, dass Sie nicht auch mit weniger Alkohol im Blut belangt werden können, wenn es zu einem Unfall kommt (das gilt übrigens genauso für Radfaher!):

Der Begriff der relativen und der absoluten Fahruntüchtigkeit
An dieser Stelle kommt zunächst der Begriff der relativen Fahruntüchtigkeit ins Spiel. Zwischen 0,3 (dies ist also die goldene Grenze für „Bestrafbarkeit“) und 1,1 Promille Alkohol im Blut besteht für Sie im Unfallfall die Gefahr eines Führerscheinentzugs, wobei hier weitere Umstände des Unfalls in Betracht gezogen werden.

…und bei absoluter Fahruntüchtigkeit? Was bedeutet das überhaupt?
Absolute Fahruntüchtigkeit bedeutet, dass Sie absolut, also ohne wenn und aber, nicht mehr in der Lage sind, ein Auto zu fahren. Hierfür wird ein Promillewert von 1,1 und mehr im Blut angesetzt. Wird dieser bei Ihnen festgestellt, dann ist ein Führerscheinentzug so oder so sicher.

Für Radfahrer

Für Radfahrer gelten ähnliche Regelungen für Alkohol „am Lenker“ wie für Autofahrer. Allerdings wird der Wert für absolute Fahruntauglichkeit hier bei erst 1,6 Promille und mehr angesetzt.

Für Fußgänger

Interessant zu wissen: Auch als Fußgänger können Sie betrunken nicht machen, was Sie wollen. Sind Sie betrunken und fallen in der Öffentlichkeit negativ auf, dann kann Ihnen selbst hierfür tatsächlich der Führerschein entzogen werden.

Promille-Sondergrenzen für die Probezeit

Oft gehört und dennoch immer wieder zu unterstreichen: Sind Sie in der Führerschein-Probezeit oder jünger als 21 Jahre, dann gilt für Sie ein absolutes Alkoholverbot fürs Führen eines Fahrzeugs.

Warum ist Fahren unter Alkohol so gefährlich?

Alkohol – und je mehr davon, desto schlimmer – nimmt uns schrittweise alle Fähigkeiten, die wir zum gefahrlosen Autofahren dringend brauchen, denn Alkohol:

  • Erhöht die Reaktionszeit, sodass Sie auf Gefahren verzögert reagieren und vor allem auch fürs Bremsen länger brauchen.
  • Verschlechtert die Sehfähigkeit – Sie sehen Dinge unscharf, außerdem sind Ihre Augen lichtempfindlicher, wodurch Sie Gefahren spät und schlecht erkennen.
  • Sorgt für selektive Wahrnehmung – einige (wohlmöglich wichtige!) Dinge können dadurch gar nicht mehr wahrgenommen werden.
  • Erhöht die Risikobereitschaft – wodurch Sie riskanter bis regelrecht waghalsig fahren.

Was passiert, wenn ich mit Alkohol am Steuer erwischt werde oder sogar einen Unfall habe?

Weil Fahren unter Alkoholeinfluss so gefährlich ist, wird es im wahrsten Sinne des Wortes ernst, wenn Sie alkoholisiert fahren – vor allem dann, wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind.

Bereits das reine Fahren unter Alkohol (bei Überschreitung der zulässigen Grenze von 0,3 Promille) erhöht die Unfallgefahr in so extremem Maße, dass Sie, wenn Sie erwischt werden, saftige Strafen erwarten können: Bußgelder zwischen 500 und 1500 Euro werden, je nach Schwere des Vergehens, verhängt.

Verursachen Sie mit nachweislich mehr als 0,3 Promille alkoholisiert einen Unfall, dann wird es richtig ernst – Sie haben nach §315 Strafgesetzbuch eine ernste Straftat begangen. Ihnen drohen dann 3 Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis, hinzu kommen hohe Geld- und gegebenenfalls (wenn Sie andere Menschen entscheidend gefährdet haben) Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren.

Allerdings wird ein alkoholisierter Fahrer nicht gezwungenermaßen als Unfallschuldiger festgelegt (das wäre ja auch unfair). Sind Sie alkoholisiert zum Beispiel in einen Auffahrunfall verwickelt, wobei Ihnen ein anderes Fahrzeug auffährt und Sie hätten auch nüchtern den Unfall nicht verhindern können, erhalten Sie in der Regel keine Schuld. Dennoch müssen Sie sich auf eine grundsätzliche Strafe wegen Fahrens unter Alkohol einstellen.

Wie lang ist bei Alkohol am Steuer der Führerschein weg?

Haben Sie unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht, dann wird Ihnen der Führerschein für mindestens 6 Monate entzogen, manchmal wird danach noch eine offizielle Sperrfrist verordnet. Dann müssen Sie oftmals den redensartlichen „Idiotentest“ (die Medizinisch Psychologische Untersuchung) absolvieren, um Ihre Fahrerlaubnis zurückerhalten zu können.

Was ist, wenn ich durch einen betrunkenen Fahrer in einen Unfall gerate?

Befinden Sie sich in einem Unfall rollentechnisch auf der anderen Seite und wurden durch einen offensichtlich alkoholisierten Fahrer in einem Unfall geschädigt, gilt es, dies unbedingt der Polizei zu melden. Diese kann dann entsprechende Maßnahmen zur Strafverfolgung ergreifen (auch Alkoholtest und ähnliches). Dokumentieren Sie den Unfall außerdem so gut es geht. In vielen Fällen wird der alkoholisierte Fahrer eben wegen des Alkoholkonsums als Unfallschuldiger ausgemacht.

Und was zahlt die Versicherung?

Gut zu wissen: Wenn Sie selbst unter Alkohol am Steuer einen Unfall verursachen, kann es sein, dass Versicherungen Ihnen in diesem Fall die Haftung verweigern – entweder teilweise oder sogar vollkommen. Der Grund dafür ist, dass Fahren unter Alkohol als grob fahrlässig gilt – je betrunkener Sie waren, desto weniger gesteht die Versicherung Ihnen zu. Ab einem nachgewiesenen Promillewert von 1,1 und mehr am Steuer wird dabei in der Regel die Zahlung ganz verweigert.

Unfall mit Alkohol am Steuer gehabt? Wir helfen Ihnen!

Hatten Sie einen Unfall mit Alkohol am Steuer und Ihnen droht zum Beispiel ein Führerscheinentzug, den Sie beruflich nicht verkraften könnten), dann kann Ihnen einer unserer Experten für Verkehrsrecht weiterhelfen.

Sind Sie unverschuldet in einem Unfall geraten, bei dem Alkohol im Spiel war, dann kontaktieren Sie uns am besten so schnell es geht. Wir nehmen für Sie alles in die Hand und kümmern uns um eine bestmögliche Schadensregulierung. Außerdem vermitteln wir Ihnen bei Bedarf einen Ersatzwagen, einen Gutachter für Ihren Fall, sorgen im Ernstfall für anwaltlichen Beistand und treffen alle nötigen Vorkehrungen. Als Unfallgeschädigter ohne Schuld ist dabei für Sie das alles vollkommen kostenlos – die Versicherung des Unfallverursachers muss alle entstehenden Kosten tragen!

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.