Autounfall
Was ist zu tun?
Sie sollten nun umsichtig und überlegt handeln und sich von dem Schock erholen, die Unfallstelle mit Warndreieck absichern, Warnblinkanlage einschalten und Warnweste anziehen. Danach die Verletzten versorgen und die Rettungskräfte alarmieren. Anschließend sollten Unfallort und Fahrzeuge dokumentiert und Schäden beim Versicherer gemeldet werden. Wie verhalte ich mich nach einem Unfall richtig?
Es ist wichtig nach einem Unfall die Ruhe zu bewahren und Folgendes zu beachten:
1. Absicherung der Unfallstelle
Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck in etwa 150 Metern Entfernung aufstellen, bei geringfügigen Schäden das Kfz umgehend aus der Gefahrenzone entfernen, bei größeren Schäden keine Unfallspuren beseitigen und abwarten, bis der Unfall aufgenommen wurde
2. Versorgung der Verletzten und Rettungskräfte informieren
110 oder 112 wählen (kostenlos über Notrufsäule, Telefonzelle, Handy)
3. Dokumentation von Unfallort und Fahrzeugen
Ausweispapiere des Unfallgegners zeigen lassen, wichtige Daten notieren z. B. Kennzeichen, Anschrift, Fahrzeughalter, Versicherer, Vertragsnummer, genauen Ort und die Zeit des Unfalls festhalten, Fotos vom Unfall und den beteiligten Fahrzeugen machen, Namen und Anschriften von möglichen Unfallzeugen notieren, Unfallbericht aufsetzen und von allen Beteiligten unterschreiben lassen.
4. Schaden beim Versicherer melden
Tipp: Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt unter der kostenfreien Rufnummer (0800) 25 026 00 die zuständige Versicherung des Unfallverursachers.
Welche Informationen sind unbedingt mit anderen Beteiligten auszutauschen?
Kennzeichen des Unfallgegners. Anschrift des Fahrzeughalters (Wichtig: Wenn der Fahrer nicht der Fahrzeughalter ist, auch die Angaben des Fahrers notieren!), Art der Unfallbeteiligung, Versicherer des Unfallverursachers, Vertragsnummer, genauen Ort und Zeitpunkt des Unfalls, Namen und Anschriften von möglichen Zeugen.
Wann muss die Polizei mit einbezogen werden?
Die Polizei sollte auf jeden Fall dann einbezogen werden, wenn durch den Unfall Personen zu Schaden gekommen sind bzw. verletzt wurden. Auch bei schweren Sachschäden oder Unfallbeteiligten, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, sollte die Polizei gerufen werden. Kommt es dagegen nur zu leichten Blechschäden, ist es grundsätzlich nicht notwendig, aber auch nicht verboten. Ist die Schuldfrage nicht eindeutig klar oder sind z.B. Fahrer bzw. Fahrzeuge beteiligt, die im Ausland wohnen bzw. zugelassen sind, empfiehlt sich ebenfalls die Zuhilfenahme der Polizei.
Sollte eine Verwarnung am Unfallort akzeptiert werden?
Wann muss die Versicherung mit einbezogen werden?
Sollten Sie in einen Unfall verwickelt sein, ist grundsätzlich die Versicherung zu informieren. Eine Informationspflicht ist in der Regel bei den Versicherungsunternehmen in den Bedingungen vermerkt.
Wenn Sie Unfallverursacher sind:
Wenn Sie nicht Unfallverursacher sind:
Welche Fotos sollten gemacht werden?
Fotografieren Sie auf jeden Fall: Beschädigungen an allen beteiligten Fahrzeugen,Spuren des Unfallhergangs (zum Beispiel Reifen- und Kratzspuren auf der Straße), Ort des Unfalls (falls möglich in verschiedenen Detailstufen, Perspektiven und Entfernungen), Sicherheitshalber die Papiere des Unfallgegners (besonders wenn der Fahrer nicht der Halter des PKW ist)