Autounfall

Was ist zu tun?

Sie sollten nun umsichtig und überlegt handeln und sich von dem Schock erholen, die Unfall­stelle mit Warn­dreieck absichern, Warn­blink­anlage einschalten und Warn­weste anziehen. Danach die Verletzten versorgen und die Rettungs­kräfte alarmieren. Anschließend sollten Unfall­ort und Fahr­zeuge dokumentiert und Schäden beim Ver­sicherer gemeldet werden. Wie verhalte ich mich nach einem Unfall richtig?

Es ist wichtig nach einem Unfall die Ruhe zu bewahren und Folgendes zu beachten:

1. Absicherung der Unfallstelle

Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck in etwa 150 Metern Entfernung aufstellen, bei geringfügigen Schäden das Kfz umgehend aus der Gefahrenzone entfernen, bei größeren Schäden keine Unfallspuren beseitigen und abwarten, bis der Unfall aufgenommen wurde

2. Versorgung der Verletzten und Rettungskräfte informieren

110 oder 112 wählen (kostenlos über Notrufsäule, Telefonzelle, Handy)

3. Dokumentation von Unfallort und Fahrzeugen

Ausweispapiere des Unfallgegners zeigen lassen, wichtige Daten notieren z. B. Kennzeichen, Anschrift, Fahrzeughalter, Versicherer, Vertragsnummer, genauen Ort und die Zeit des Unfalls festhalten, Fotos vom Unfall und den beteiligten Fahrzeugen machen, Namen und Anschriften von möglichen Unfallzeugen notieren, Unfallbericht aufsetzen und von allen Beteiligten unterschreiben lassen.

4. Schaden beim Versicherer melden

Tipp: Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt unter der kostenfreien Rufnummer (0800) 25 026 00 die zuständige Versicherung des Unfallverursachers.

Welche Informationen sind unbedingt mit anderen Beteiligten auszutauschen?

Kennzeichen des Unfallgegners. Anschrift des Fahrzeughalters (Wichtig: Wenn der Fahrer nicht der Fahrzeughalter ist, auch die Angaben des Fahrers notieren!), Art der Unfallbeteiligung, Versicherer des Unfallverursachers, Vertragsnummer, genauen Ort und Zeitpunkt des Unfalls, Namen und Anschriften von möglichen Zeugen.

Wann muss die Polizei mit einbezogen werden?

Die Polizei sollte auf jeden Fall dann einbezogen werden, wenn durch den Unfall Personen zu Schaden gekommen sind bzw. verletzt wurden. Auch bei schweren Sachschäden oder Unfallbeteiligten, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, sollte die Polizei gerufen werden. Kommt es dagegen nur zu leichten Blechschäden, ist es grundsätzlich nicht notwendig, aber auch nicht verboten. Ist die Schuldfrage nicht eindeutig klar oder sind z.B. Fahrer bzw. Fahrzeuge beteiligt, die im Ausland wohnen bzw. zugelassen sind, empfiehlt sich ebenfalls die Zuhilfenahme der Polizei.

Sollte eine Verwarnung am Unfallort akzeptiert werden?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Es hängt immer vom jeweiligen Fall und den damit verbundenen Umständen ab. Tipp: Notieren Sie sich vor Ort Namen und Dienststelle der Beamten für eventuelle Rückfragen im Anschluss.

Wann muss die Versicherung mit einbezogen werden?

Sollten Sie in einen Unfall verwickelt sein, ist grundsätzlich die Versicherung zu informieren. Eine Informationspflicht ist in der Regel bei den Versicherungsunternehmen in den Bedingungen vermerkt.

Wenn Sie Unfallverursacher sind:

Sollten Sie die Schuld an einem Autounfall tragen, informieren Sie umgehend Ihre Versicherung. Sie kümmert sich dann um das weitere Vorgehen. Vermeiden Sie Schuldeingeständnisse am Unfallort.

Wenn Sie nicht Unfallverursacher sind:

In diesem Fall informieren Sie zunächst Ihre Versicherung und die des Unfallverursachers über den Autounfall. Das Versicherungsunternehmen des Unfallverursachers wird Ihnen die weiteren Schritte zur Regulierung Ihres Schadens mitteilen.

Welche Fotos sollten gemacht werden?

Fotografieren Sie auf jeden Fall: Beschädigungen an allen beteiligten Fahrzeugen,Spuren des Unfallhergangs (zum Beispiel Reifen- und Kratzspuren auf der Straße), Ort des Unfalls (falls möglich in verschiedenen Detailstufen, Perspektiven und Entfernungen), Sicherheitshalber die Papiere des Unfallgegners (besonders wenn der Fahrer nicht der Halter des PKW ist)

Welche Details sollte eine Unfallskizze enthalten?

Es gibt keine fixen Vorgaben für eine Unfallskizze. Achten Sie darauf, dass alle eingezeichneten Elemente gut erkennbar und unmissverständlich gekennzeichnet sind. Zeichnen Sie alle beteiligten Fahrzeuge, die Lage und Art vorhandener Verkehrsschilder und Unfallspuren so, dass eine spätere Rekonstruktion des Autounfalls durch einen Dritten möglich ist.

Was macht ein Gutachter?

Über die Art und Weise, wie ein Gutachter das Gutachten nach einem Autounfall erstellt, kann man keine allgemeine Aussage treffen. In der Regel wird sich der Gutachter aber mit Ihnen in Verbindung setzen, um das Unfallauto zu begutachten. Hierbei dokumentiert er die Ausstattung und den Schaden des Fahrzeugs. Er fertigt dabei alle notwendigen Fotos selbst an. Ebenso nimmt er im Allgemeinen eine Kalkulation des Schadens vor und gibt eine Einschätzung über den verbleibenden Wert des Fahrzeugs ab.
 
Tipp: Mit einem Kfz-Schutzbrief sind Sie als Autofahrer sorgloser unterwegs. Der Rundumschutz sichert zahlreiche Risiken bei Autofahrten im In- und Ausland ab. Dazu gehören in den meisten Fällen Pannen und Unfälle.
 

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